Fördermöglichkeiten

Vier Teilnehmende eines Lehrgangs am Tisch
cr BildnachweisDieses Bild wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt.Quelle: VWA Leer · KI-generiert · 2026

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung – zum Beispiel ein Weiterbildungsstipendium oder Aufstiegs-BAföG. Hier finden Sie einige dieser Fördermöglichkeiten im Überblick.

Aufstiegs-BAföG

Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten. Seit dem 1. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den verbleibenden Teil der Fördersumme kann ein zinsvergünstigtes KfW-Darlehen beantragt werden. Bei bestandener Prüfung erfolgt ggf. ein Erlass von 60 Prozent des verbleibenden Darlehens.

Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de

Weiterbildungsstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden junge Fachkräfte, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten dualen Ausbildungsberuf bestanden haben, jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachweisen können.

Die Stipendien für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen umfassen Zuschüsse von bis zu 9.135 Euro über drei Jahre – bei einem Eigenanteil von 10 %.

Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de.

Förderung durch den Arbeitgeber

Manche Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu erörtern.

Steuerliche Möglichkeiten

Die Aufwendungen für das Studium an der VWA können als Werbungskosten bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt.

Bildungszeit

Die VWA Freiburg ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Für welche Weiterbildungsmaßnahmen beim Arbeitgeber Bildungszeit unter Lohnfortzahlung beantragt werden kann, regeln das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) und die hierzu ergangene Rechtsverordnung (VO BzG BW).

Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

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